Der Übergang an das Gymnasium erfolgt in der Regel nach Abschluss der Grundschule mit Beginn der Klasse 5. Schüler der Oberschule können zudem im Anschluss an die Klassen 5, 6 und 10 an das Gymnasium wechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung erfüllt werden.
Schüler der Klassenstufe 10 dürfen nur dann am Gymnasium aufgenommen werden, wenn bereits an der Oberschule der Unterricht in einer zweiten Fremdsprache besucht wurde. Wenn der Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium sowie die Bekanntgabe, welchem Gymnasium der Schüler zugewiesen wird, durch das Landesamt für Schule und Bildung.
Wichtige Termine
10.02.2021 | Ausgabe der Bildungsempfehlungen an den Grundschulen |
---|---|
10.02.2021 - 26.02.2021 | Anmeldezeitraum |
02.03.2021 | Leistungserhebung für Schüler/innen ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium |
11.06.2021 | Zusendung des Aufnahmebescheids |